RICHARD FEHR                                                               Zürich, 4. Juli 2001
POSTFACH 532
CH-8044 ZÜRICH

 

An alle Bezirksapostel und den Bezirksapostelhelfer in Europa

Hinweise für die Beteiligung der Neuapostolischen Kirche
an ökumenischen Veranstaltungen

Meine lieben Bezirksapostel und lieber Apostel!

Auf Grund verschiedener Veröffentlichungen zum Thema Ökumene, sind in jüngster Zeit vermehrte Kontakte und Aktivitäten mit anderen Kirchen festzustellen. Ich sehe daher die Notwendigkeit, dass solche Aktionen einheitlich durchgeführt werden. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil wir in wesentlichen Lehraussagen nicht mit denen anderer Kirchen übereinstimmen.

Dies bedeutet konkret, dass wir uns deshalb nicht an gemeinsamen Gottesdiensten, Sakraments- und Segenshandlungen beteiligen. Damit scheiden auch weiterhin gemeinsame Abendmahlsfeiern, Taufhandlungen, Segensspendungen, z.B. bei Trauungen sowie Trauerfeiern aus.

Wir dürfen zudem nicht verkennen, dass ein Teil unserer Amtsbrüder und Glaubensgeschwister derartigen Maßnahmen distanziert gegenüber steht.

Um euch für andere ökumenische Veranstaltungen, an denen wir uns beteiligen können, konkrete einheitliche Hinweise zu geben, sende ich euch die beigefügte Unterlage.

Mit herzlichen Grüssen,

(gez.) R. Fehr

Beilage

 

 

 

Neuapostolische Kirche

New Apostolic Church International

 

 

Hinweise für die Beteiligung der Neuapostolischen Kirche
an ökumenischen Veranstaltungen

1. Ökumenische Veranstaltungen

Unter ökumenischen Veranstaltungen verstehen wir Aktivitäten, die Kirchen und christliche Religionsgemeinschaften gemeinsam durchführen. An einer Beteiligung hieran verschließen wir uns nicht generell.

2. Ökumenische Gottesdienste und Segenshandlungen

Auf Grund unterschiedlicher Auffassungen in wesentlichen Lehraussagen beteiligen wir uns nicht an gemeinsamen Gottesdiensten, Sakraments- und Segenshandlungen. Damit scheiden auch weiterhin gemeinsame Abendmahlsfeiern oder Taufhandlungen sowie Segensspendungen bei Trauungen oder Trauerfeiern aus.

Bei besonderen Gemeindeanlässen, z.B. bei Einweihungen oder Jubiläen, ist jedoch nach Beendigung des Gottesdienstes ein Grußwort möglich.

3. Sonstige ökumenische Veranstaltungen

3.1 Allgemein

Immer wieder kommt es zu gegenseitigen Einladungen mit anderen Kirchen aus besonderen Anlässen der Öffentlichkeitsarbeit, wie beispielsweise Chor- und Musikveranstaltungen, Gesprächskreise, Vorträge und ähnlichen Veranstaltungen.

3.2 Voraussetzungen für Beteiligungen

Unabhängig, ob wir als Gastgeber oder als Gäste handeln, gilt folgendes:

3.2.1 Über Beteiligungen an sonstigen ökumenischen Veranstaltungen entscheidet der Bezirksapostel.

3.2.2 Ein Grußwort, das selbstverständlich unseren Lehraussagen nicht widersprechen darf, kann, auf Wunsch gesprochen werden, jedoch nicht im Rahmen der gottesdienstlichen Liturgie und nicht als Predigtbeitrag.

3.2.3 Die Maßgaben unserer kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit, Profil und Identität unserer Kirche nach außen deutlich zu machen, sind zu beachten.

4. Projektgruppe Ökumene

Offizielle Kontakte zu ökumenischen Institutionen, wie z.B. Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) und Ökumenischer Rat der Kirchen (ÖRK) sind ausschließlich der Projektgruppe Ökumene übertragen. Die Gebietskirchen berichten der Projektgruppe Ökumene über ihre Beteiligungen an ökumenischen Veranstaltungen sowie über informelle Gespräche mit Vertretern anderer Kirchen, zur Unterstützung deren Arbeit.

5. Sonstige Veranstaltungen im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit haben wir Kontakte zu Vertretern bzw. Organisationen des öffentlichen Lebens. Es gibt eine Reihe von Anlässen, die zwar nicht als ökumenische Veranstaltungen gedacht sind, an denen aber auch Kirchenvertreter teilnehmen. Unsere Beteiligung daran ist unbedenklich, sofern der Anlass unserer Glaubensüberzeugung nicht widerspricht.

Beispielhaft seien hier einige Anlässe aufgeführt:

Dort, wo staatliche Stellen verantwortlich sind und Vertreter der Kirchen eingeladen werden, dient unsere Beteiligung eher der öffentlichen, gesellschaftlichen Information, der Kontaktaufnahme sowie der Pflege gutnachbarlicher Beziehungen. Das Überbringen eines Grußwortes ist unbedenklich, Nähere Detailausführungen werden in nächster Zeit durch die "AG Öffentlichkeitsarbeit Europa" erarbeitet.

Zürich, 4. Juli 2001

(gez.) R. Fehr

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