RICHARD FEHR
Zürich, 4. Juli 2001
An alle Bezirksapostel und den Bezirksapostelhelfer in Europa Hinweise für die Beteiligung der Neuapostolischen Kirche
Meine lieben Bezirksapostel und lieber Apostel! Auf Grund verschiedener Veröffentlichungen zum Thema Ökumene, sind in
jüngster Zeit vermehrte Kontakte und Aktivitäten mit anderen Kirchen
festzustellen. Ich sehe daher die Notwendigkeit, dass solche Aktionen einheitlich
durchgeführt werden. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil wir in
wesentlichen Lehraussagen nicht mit denen anderer Kirchen übereinstimmen. Dies bedeutet konkret, dass wir uns deshalb nicht an gemeinsamen Gottesdiensten,
Sakraments- und Segenshandlungen beteiligen. Damit scheiden auch weiterhin gemeinsame
Abendmahlsfeiern, Taufhandlungen, Segensspendungen, z.B. bei Trauungen sowie
Trauerfeiern aus. Wir dürfen zudem nicht verkennen, dass ein Teil unserer Amtsbrüder und
Glaubensgeschwister derartigen Maßnahmen distanziert gegenüber steht. Um euch für andere ökumenische Veranstaltungen, an denen wir uns beteiligen
können, konkrete einheitliche Hinweise zu geben, sende ich euch die beigefügte
Unterlage. Mit herzlichen Grüssen, (gez.) R. Fehr Beilage Neuapostolische Kirche New Apostolic Church International Hinweise für die Beteiligung der Neuapostolischen Kirche
1. Ökumenische Veranstaltungen Unter ökumenischen Veranstaltungen verstehen wir Aktivitäten, die Kirchen
und christliche Religionsgemeinschaften gemeinsam durchführen. An einer Beteiligung
hieran verschließen wir uns nicht generell. 2. Ökumenische Gottesdienste und Segenshandlungen Auf Grund unterschiedlicher Auffassungen in wesentlichen Lehraussagen beteiligen wir
uns nicht an gemeinsamen Gottesdiensten, Sakraments- und Segenshandlungen. Damit scheiden
auch weiterhin gemeinsame Abendmahlsfeiern oder Taufhandlungen sowie Segensspendungen
bei Trauungen oder Trauerfeiern aus. Bei besonderen Gemeindeanlässen, z.B. bei Einweihungen oder Jubiläen, ist
jedoch nach Beendigung des Gottesdienstes ein Grußwort möglich. 3. Sonstige ökumenische Veranstaltungen 3.1 Allgemein Immer wieder kommt es zu gegenseitigen Einladungen mit anderen Kirchen aus besonderen
Anlässen der Öffentlichkeitsarbeit, wie beispielsweise Chor- und
Musikveranstaltungen, Gesprächskreise, Vorträge und ähnlichen
Veranstaltungen. 3.2 Voraussetzungen für Beteiligungen Unabhängig, ob wir als Gastgeber oder als Gäste handeln, gilt folgendes: 3.2.1 Über Beteiligungen an sonstigen ökumenischen Veranstaltungen
entscheidet der Bezirksapostel. 3.2.2 Ein Grußwort, das selbstverständlich unseren Lehraussagen nicht
widersprechen darf, kann, auf Wunsch gesprochen werden, jedoch nicht im Rahmen der
gottesdienstlichen Liturgie und nicht als Predigtbeitrag. 3.2.3 Die Maßgaben unserer kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit, Profil und
Identität unserer Kirche nach außen deutlich zu machen, sind zu beachten. 4. Projektgruppe Ökumene Offizielle Kontakte zu ökumenischen Institutionen, wie z.B. Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen (ACK) und Ökumenischer Rat der Kirchen (ÖRK) sind
ausschließlich der Projektgruppe Ökumene übertragen. Die Gebietskirchen
berichten der Projektgruppe Ökumene über ihre Beteiligungen an ökumenischen
Veranstaltungen sowie über informelle Gespräche mit Vertretern anderer
Kirchen, zur Unterstützung deren Arbeit. 5. Sonstige Veranstaltungen im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit haben wir Kontakte zu Vertretern bzw. Organisationen des öffentlichen Lebens. Es gibt eine Reihe von Anlässen, die zwar nicht als ökumenische Veranstaltungen gedacht sind, an denen aber auch Kirchenvertreter teilnehmen. Unsere Beteiligung daran ist unbedenklich, sofern der Anlass unserer Glaubensüberzeugung nicht widerspricht. Beispielhaft seien hier einige Anlässe aufgeführt: Dort, wo staatliche Stellen verantwortlich sind und Vertreter der Kirchen eingeladen
werden, dient unsere Beteiligung eher der öffentlichen, gesellschaftlichen
Information, der Kontaktaufnahme sowie der Pflege gutnachbarlicher Beziehungen. Das
Überbringen eines Grußwortes ist unbedenklich, Nähere
Detailausführungen werden in nächster Zeit durch die "AG
Öffentlichkeitsarbeit Europa" erarbeitet. Zürich, 4. Juli 2001 (gez.) R. Fehr
POSTFACH 532
CH-8044 ZÜRICH
an ökumenischen Veranstaltungen
an ökumenischen Veranstaltungen