Brief (12.10.1998) von Erwin Meier-Widmer an Herr Dr. H. Mueller, I. Staatsanwalt i.V.

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

das Kapitel "missbraeuchliche Verwendung von Dankopfern" hat mit dem diesjaehrigen
Spendenaufruf des neuen Bezirksapostels der Schweiz, Armin Studer, einen neuen Hoehe-
punkt erreicht.

Der neue Bezirksapostel will von den urspruenglichen humanitaeren Motiven, die zur
Einfuehrung eines zusaetzlichen Geldopfers fuehrten und die in den Spendenaufrufen
vom 12.8.1988 und vom 31.7.1989 mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck kommen, nichts
mehr wissen. Auf unsere Kritik hin fuehrt er zwar nun ein spezielles Konto ein,
definiert aber gleichzeitig den Verwendungszweck der Gelder anders. Vom humani-
taeren Ursprung und Zweck der Sondersammlung fehlt jetzt jede Spur. Er will das
Dankopfer wie folgt verwendet haben:

- Zweckdienliche Versammlungsraeume
- Unterhalts- und Betriebskosten fuer unser Versammlungsraeume
- Kosten fuer Uebertragungen und Kommunikation
- Fahrzeuge fuer Seelsorger vor Ort

Damit wird die Zusage der obersten Kirchenleitung von 1988, die Gelder allein
zugunsten von Bruedern und Schwestern in aermeren Laendern und Verhaeltnissen
zu verwenden (im humanitaeren Sinne), zu einer absoluten Farce.

Im Brief vom 17.8.1998 nimmt der neue Bezirksapostel auch Stellung zum Verwendungs-
zweck der Dankopfer in den Vorjahren. Er schreibt:

"Die eingegangenen Mittel wurden -obwohl nicht separat ausgewiesen- mit wenigen
Ausnahmen fuer den Gesamtbereich der vielfaeltigen und stets zunehmenden Missions-
aufwendungen verwendet".

Er gesteht einerseits die Tatsache ein, dass der versprochene alleinige Sinn des
Zusatzopfers nicht eingehalten wurde, taeuscht aber gleichzeitig das Glaubensvolk
insofern, als die Dankopfer eben auch nicht mit wenigen Ausnahmen fuer Missions-
aufwendungen verwendet wurden, sondern zu regulaeren, zT eigennuetzigen Kirchen-
ausgaben, wie die Studie vom 16.4.1998 beweist.

Nachdem die soziale Not in den der NAK-CH anvertrauten Laendern weiter zunimmt
und die Neuapostolische Kirche Schweiz in ihren Statuten die 'soziale Hilfestellung
im Beduerfnisfall' unter Artikel 3.1 (Zweck) expressis verbis definiert, ist das
Verhalten der Kirchenleitung in jeder Hinsicht unakzeptabel.

Fuer die Weiterleitung an die zustaendige Stelle danke ich Ihnen bestens. Im
Bedarfsfall stelle ich Ihnen gerne die neuapostolische Kirchenzeitschrift
'Unsere Familie' zur Verfuegung, in denen offiziell und mit Fotografien ueber
die (missbraeuchliche) Verwendung der Dankopfer weltweit berichtet wird (8
Exemplare von 1990 bis 1997).

Mit vorzueglicher Hochachtung

(gez.) E. Meier


Beilage:
Dankopferaufruf vom 17.8.1998 von Armin Studer

Kopien an:
Kirchleitung NAK-CH, Zuerich
Bezirksapostel i.R. Peter Dessimoz, Rikon ZH
Revisionsstelle STG Coopers & Lybrand AG, Herrn H. Mueller, Winterthur
Bezirksaelteste Robert Murbach, Schaffhausen


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