Brief (12.6.1998) von Erwin Meier-Widmer an Herr Regierungsrat M. Notter ueber
die missbraeuchliche Verwendung von Opferstockgeldern 1988-1996
.

Sehr geehrter Herr Regierungsrat,

mit Schreiben vom 16.4.1998 habe ich den Bundesrat informiert ueber eine Studie
gleichen Datums bezueglich missbraeuchlicher und zweckentfremdeter Verwendung von
Sondergeldspenden in der Neuapostolischen Kirche, die
"zu Gunsten unserer Brueder und Schwestern
in aermeren Laendern und Verhaeltnissen
"
eingefuehrt wurden. Das Oberhaupt der Neuapostolischen Kirche International,
Stammapostel Richard Fehr, mit Sitz ebenfalls in Zuerich, hat dieses Zusatzopfer
1988 eingefuehrt, "insbesondere weil er weiss, dass bei vielen Geschwistern das
Beduerfnis besteht, auch einmal ein besonderes Opfer (Anm: eben zu Gunsten
dieser armen Menschen) darzubringen. Das allein ist der Sinn dieses absolut
freiwilligen Zusatzopfers." Der Leiter der NAK-Schweiz, Bezirksapostel Peter
Dessimoz, schreibt im gleichen Brief:
"Ich bite Euch, am besagten Datum nur Eure Sonderspende in den Opferkasten
zu legen, damit sie getrennt von den uebrigen Opfern allein dem vorerwaehnten
Zwecke dienen."
("..." = Zitate aus dem Schreiben vom 12.8.1988 zum Dank-, Buss- und Bettag 1988).

Der Kirchenpraesident Peter Dessimoz hat versprochen, uns ueber die detaillierten
Zuwendungen in den Missionsgebieten in der ersten Haelfte des kommenden Jahres zu
informieren.

Wir Glaeubigen an der Basis haben festgestellt, dass diese Gelder nicht wie
angekuendigt getrennt von den uebrigen Opfern dem vorerwaehnten Zwecke zuge-
fuehrt wurden, sondern mit den regulaeren Opferstockeinnahmen der Kirche verbucht
wurden, und dass die Neuapostolische Kirche damit in der reichen Schweiz Kirchenneubauten
und Renovationen finanzierte. Diese anderweitige Verwendung der Sondergelder erreichte
somit den vorerwaehnten Zweck nicht, und die Brueder und Schwestern in aermeren
Laendern und Verhaeltnissen gingen der Gabe verlustig, aber auch die glaeubigen Geber
in der Schweiz wurden betrogen. Mit "aermeren Laendern" sind die der Neuapostolischen
Kirche Schweiz anbefohlenen Laender Gabun, Nicarague, Ukraine suedwest, Moldawien,
Bulgarien, Rumaenien, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Kroatien, Kuba, Costa Rica und
Teile Russlands gemeint; alles Laender, in denen viel Not, menschliches Leid und viel
Entbehrung vorhanden ist. Selbst aus dem Sonderopfer bezahlte Missionsreisen in diese
Laender bedeuten eine zweckentfremdete Ausgabe und muessten aus den regulaeren Opfer-
stockgeldern bezahlt werden (die NAK kennt keine Rechnungsstellung fuer die Kirchen-
steuer). Die vom Kirchenpraesidenten P. Dessimoz versprochene detaillierte Information
ist unterblieben, und selbst die Hoehe der eingegangenen Sondergelder, Ausgangspunkt
fuer eine detaillierte Information, wurde bis heute verschwiegen.
Weiter haben wir festgestellt, und zwar seit 1996 nach einer Publikation im Nach-
richtenmagazin FACTS, dass die vollamtlichen Seelsorger aus den durch das
Sonderopfer betraechtlich gewachsenen Kircheneinnahmen gewaltig ueberhoehte Salaere
bezogen. Ihre Gehaelter entsprechen in keiner Weise dem Grad ihrer Ausbildung, ihren
Faehigkeiten oder den erbrachten Arbeitsleistung. Die Bezeichnung "absahnen" scheint
uns in diesem Zusammenhang angebracht. Man muss hierzu auch wissen, dass bis zur
Amtsstufe 'Bischof' alle Amtstraeger der Neuapostolischen Kirche ehren- und neben-
amtlich
arbeiten - abends nach ihrer Berufsarbeit und an den Wochenenden (alle
NAK-Amtstraeger sind Laien). Wenn die vollamtlichen Amtstraeger (vom Bischof bis
Stammapostel) abends und am Sonntag fuer die Kirche taetig sind, berechtigt dies
aus Gleichheitsgruenden nicht zu einer Ueberzeithonorierung. Die Salaere dieser
full-time Amtstraeger uebersteigen akademische Usanzen und entsprechen dem Doppelten
und Dreifachen der Pfarrerbesoldungen in der Reformierten Kirche, aber ohne dass eine
Mittel- oder Hochschulausbildung ausgewiesen werden koennte. Auf die exklusive
Lebensfuehrung als creme de la creme -im Gegensatz zu ihrem Meister Jesus- sei
beilaeufig hingewiesen.

Die Neuapostolische Kirche Schweiz ist ein Verein im Sinne des ZGBs, allerdings
mit dem Unterschied, dass seine Mitglieder, die mit ihren Geldopfern die Existenz
des Vereins erst ermoeglichen, keinerlei Einblick in den Finanzhaushalt bekommen
und kein Wort zum Verwendungszweck der Opfergelder sagen duerfen. Man
begruendet dies damit, dass die Mitglieder ihre Beitraege "freiwillig" opfern.
Diese Begruendung stimmt aber nur de iure; de facto wird durch die Predigt, die
als reines Wort Gottes zu verstehen ist, das Wohlwollen und der Segen Gottes vom
treuen Einlegen des Zehnten abhaengig gemacht.

Gemaess Statuten ist die Basis durch Delegierte vertreten, die (leider) vom
Kirchenpraesidenten selbst vorgeschlagen werden (Artikel 8.2). Die Delegierten sind
Seelsorger der Amtsstufe "Bezirksaeltester". Ohne schriftliche Gegenvorschlaege von
mindestens zehn Mitgliedern sind diese Bezirksaeltesten neuerdings in stiller Wahl
gewaehlt. Weil die neuapostolischen Glaeubigen zu "blindem" Glauben und Vertrauen
erzogen werden, gehen keine Gegenvorschlaege ein. Die "Delegierten" repraesentieren
auch darum nicht die Mitglieder, weil sie in einem Abhaengigkeitsverhaeltnis stehen
zum uebergeordneten Kirchenpraesidenten (und Seelsorger im Bezirksapostelamt) und
sich aus Gruenden der Linientreue nicht erlauben koennen, etwas anderes zu sagen,
als von "oben" vorgegeben. Zudem stehen sie in unmittelbarer Warteposition fuer die
Berufung in das naechsthoehere Amt eines Bischofs, das einerseits sehr gut honoriert
ist (ohne Leistungsdruck) und andererseits beachtlichen Zuwachs an Ehrerbietung
einbringt.

Der "Regierungsform" der Neuapostolischen Kirche entspricht nach unserer Erfahrung
der einer Diktatur und nicht derjenigen eines Vereins nach ZGB. Wir sind ueber die
Usanzen und das Gebaren der neuapostolischen Kirchenleitung zunehmend enttaeuscht
(bis entsetzt) und stossen uns insbesondere am oben zitierten heuchlerischen
Erschleichen von Zusatzgeldern zu Gunsten der vollamtlichen Seelsorger und der
Kirche. Mit 10% des Lohnes als regulaere Abgabe an die Kirche ist die Schmerzgrenze
fuer die meisten erreicht oder ueberschritten; wenn der Kirchenpraesident damit nicht
haushalten kann, ist seine Insuffizienz bewiesen.

Das Bundesamt fuer Justiz hat am 27.4.1998 mitgeteilt, dass die Aufsicht ueber die
Kirchen in erster Linie Sache der Kantone sei. Aus diesem Grunde gelangen wir an
Sie, sehr geehrter Herr Regierungsrat, mit der Frage, ob Sie Moeglichkeiten sehen,
dem oben beschriebenen Unwesen Einhalt zu gebieten. Wir sind der Auffassung, dass
wir es hier im weitesten Sinne mit einer Veruntreuung von Opferstockgeldern zu
tun haben. Den Ausfuehrungen des Bundesamtes folgend, habe ich erstmals detaillierte
Akten ueber die Sonderopfergelder angefordert inkl. Bericht der Revisionsstelle.
Trotz wiederholter Aufforderung hat der Kirchenpraesident Peter Dessimoz bis zur
Stunde keinerlei Akten oder Zahlen zugestellt. Wenn Sie beachten, dass mit den
jaehrlich eingehenden Sonderopfer komplette neue Kirchen in der Schweiz gebaut
werden koennen, dann muss es sich um Betraege von mehreren Millionen handeln.

Aus den neuesten Statuten vom 8.11.1997 ersehen Sie die Allgewalt des Kirchen-
praesidenten. Er nimmt in Personalunion folgende Positionen ein:

1. in der Exekutive: Vorsitzender des Vorstandes (Artikel 14.2)
2. in der Legislative: Vorsitzender der Delegiertenversammlung (Artikel 10.1)
3. in der Judikative: Vorsitzender des Schlichtungsverfahrens (Artikel 26.1)

Das Zustandekommen der oben angefuehrten Ungereimtheiten fuehren wir auf folgende
innere Gruende zurueck:
- Doppelmoral der obersten Kirchenleitung.
(Wasser predigen, Wein trinken - creme de la creme)
- Machtkonzentration weitgehend in einer Hand.
(s. Statuten; antibiblisch)
- Arbeiten mit Halbwahrheiten, in der Lehre wie in der Fuehrung.
(s. Hinweise im Brief an den Bundesrat)

Im weiteren moechten wir darauf hinweisen, dass der diktatorische Fuehrungsstil auch
den biblischen Vorgaben widerspricht:
Die neuapostolische Kirche lehrt, dass wir heute "in der letzten Zeit" leben.
Daher kommt der Prophetie Jesajas grosse Bedeutung zu, weil er auf diese letzte
Zeit hinweist (Jes. 2, 2 aus der Lutherbibel 1912). Er prophezeit von dieser Zeit:
"Deine Fuersten sind Abtruennige und Diebsgesellen; sie nehmen alle gerne Geschenke
und trachten nach Gaben; dem Waisen schaffen sie nicht recht, und der Witwe Sache
kommt nicht vor sie. Darum spricht der Herr Herr Zebaoth: o weh!....und muss meine
Hand wider dich kehren..... und dir wieder Richter geben, wie zuvor waren, und
Ratsherren wie im Anfang. Alsdann wirst du eine Stadt der Gerechtigkeit und eine
fromme Stadt heissen. Zion muss durch Recht erloest werden und ihre Gefangenen
durch Gerechtigkeit
(aus Jesaja 1, 23-27).

Fuer Massnahmen seitens des Regierungsrates waeren wir Ihnen sehr dankbar. Zu
erwaehnen ist noch, dass ich in freundschaftlicher und kollegialer Weise dem
Bezirksapostel und Kirchenpraesidenten Peter Dessimoz in den letzten Jahren viele
Fehlleistungen aufgezeigt habe, aber leider ohne je einen Ansatz zu Einsicht oder
Bussfertigkeit wahrgenommen zu haben.

Als Beilage erhalten Sie zur Dokumentation einige Akten. Waere es moeglich, dass Sie
mir mitteilen koennten, bis wann wir mit einer Stellungnahme rechnen duerfen?

Der Kirchenpraesident P. Dessimoz geht am 21.6.1998 im 68. Lebensjahr in den
Ruhestand.

Empfangen Sie zum voraus unseren herzlichsten dank fuer alle Ihre Bemuehungen.

Mit vorzueglicher Hochachtung

(gez.) E. Meier

br> PS:Nachdem der Stammapostel Richard Fehr unsere kritischen Bemuehungen im letzten
Pfingstgottesdienst via TV-Satellitenuebertragung weltweit laecherlich gemacht hat,
erachten wir den Zeitpunkt als gekommen, die neuapostolischen, ahnungslosen Glaeu-
bigen als auch die uebrige Oeffentlichkeit via Medien zu orientieren.

Kopie an: Herrn Prof.Dr.theol. Georg Schmid, Greifensee

Beilagen:
-Statuten der Neuapostolischen Kirche Schweiz vom 8.11.1997
-Brief an den Bundesrat vom 16.4.1998
-Studie vom 16.4.1998 ueber die missbraeuchliche Verwendung der Sonderopfer waehrend
den Jahren 1988-1996.
-Brief des Bundesamtes fuer Justiz vom 27.4.1998
-Brief des Bezirksapostels Peter Dessimoz vom 12.8.1988
-Brief des Bezirksapostels Peter Dessimoz vom 31.7.1989
-Brief des Bezirksapostels Peter Dessimoz vom 14.1.1998
-Mein Schreiben an Bez.Ap. Peter Dessimoz vom 22.5.1998
-Brief des Bezirksapostels Peter Dessimoz vom 28.5.1998
-Mein Schreiben an Bez.Ap. Peter Dessimoz vom 1.6.1998
-Uebersicht ueber die Reineinkommen der vier Apostel im Kanton Zuerich
-Zeitungspublikation ueber die Pfarrerbesoldungen vom 27.11.1996
-Zeitungspublikation ueber die Loehne von Spitzenmanagern vom 3.7.1997


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