Studie (16.4.1998) von Erwin Meier-Widmer ueber die missbraeuchliche Verwendung
von Geldern aus der Sondersammlung "Dankopfer" in der Neuapostolischen Kirche Schweiz
waehrend der Amtsperiode von Peter Dessimoz, verantwortlicher Bezirksapostel vom
22.5.1988 bis (voraussichtlich) 31.5.1998.
1. Ausgangslage:
Am Dank-, Buss- und Bettag 1988, dem Sonntag, 18.9.1988 wurde erstmals ein Sonder-
opfer zu Gunsten unserer Brueder und Schwestern in aermeren Laendern und
Verhaeltnissen eingezogen. Dieses Zusatzopfer mit besonderer Zweck-
bestimmung entspreche -so der Stammapostel- einem Beduerfnis von vielen Geschwistern.
Das allein sei der Sinn dieses absolut freiwilligen Zusatzopfers (Zitat aus dem Brief
des Bezirksapostels vom 12.8.1988).
Seither propagiert die Neuapostolische Kirche auf der ganzen Welt dieses als
Dankopfer bekannt gewordene, jaehrlich wiederkehrende Zusatzopfer.
Als Schlusssatz schrieb damals Bezirksapostel Dessimoz: "Ich bitte Euch, am besagten
Datum nur Eure Sonderspende in den Opferkasten zu legen, damit sie getrennt von den
uebrigen Opfern allein dem vorerwaehnten Zwecke dienen".
2. Information der Glaeubigen ueber den Erfolg der Aktion
Im Brief vom 12.8.1988 kuendigte Bezirksapostel Dessimoz an: "Ueber die detaillierten
Zuwendungen in den Missionsgebieten werde ich Euch in der ersten Haelfte des kommenden
Jahres informieren".
3. Die versprochene detaillierte Information
Im Brief vom 31.7.1989 schrieb Bezirksapostel Dessimoz an die Gemeinden: "Es war uns
moeglich waehrend des Jahres in besonderen Haertefaellen unter unseren Geschwistern
im ganzen Apostelbezirk vermehrt gezielte finanzielle Hilfe zu leisten, und so
unverschuldete Notsituationen zu lindern. Wir unterstuetzen auch gemeinnuetzige
Institutionen, von denen auch unsere Geschwister profitieren. Dadurch konnten wir
in der Oeffentlichkeitsarbeit positiv wirken. In unseren suedlichen und oestlichen
Missionslaendern konnten nicht allein ein Grossteil der Missionskosten abgedeckt
werden, wir konnten auch Land fuer den Bau einer Kapelle erwerben. An zwei Orten
war es uns moeglich ein Haus zu kaufen, wo wir Versammlungsstaetten einrichten.
Diese wenige Angaben moegen Euch Aufschluss geben, dass mit dem eingegangenen
Mitteln viel positives geschaffen werden konnte."
4. Die Information ueber die Sonderopfer in den folgenden Jahren:
Seit 1990 erfolgen die Informationen in der neuapostolischen Zeitschrift "Unsere
Familie", jeweils in der Ausgabe Nr. 15 vom 5. August.
5. Die Verwendung der Sonderopfer im Apostelbezirk Schweiz.
Eine Aufstellung bezueglich Geldern aus dem Dankopfer fuer "Kirchen"
Dankopfer 1989
Um- und Neubau des Kirchenlokals in der Stadt Pecs in Ungarn
Dankopfer 1990
Ausbau (und Kauf?) einer Versammlungsstaette in Libreville, Gabun
Ausbau eines Gottesdienstlokales in Heraklion, Kreta
Kauf von 600 Stuehlen fuer die Kirchenlokale in Rumaenien
Dankopfer 1991
Hauskauf in Temeschburg (Timisoara), Rumaenien
An- und Umbau der Neuapostolischen Kirche in Rafz ZH, Schweiz
An- und Umbau der Neuapostolischen Kirche in Bonstetten ZH, Schweiz
Dankopfer 1992
Kirchenneubauten in Managua, Leon, El Rancho und San Gregoria, alle Nicaragua
Kauf von Raeumlichkeiten in Ljubljana, Slowenien
Miete eines Gottesdienstraumes (fuer 10 Jahre) in Varazdin, Kroatien
Dankopfer 1993
Kirchenneubau in Safenwil AG, Schweiz
Dankopfer 1994
Kirchenneubau in Italien (Ort nicht angegeben)
Dankopfer 1995
Kirchenneubau in Rheinfelden AG, Schweiz
Dankopfer 1996
Um- und Ausbau der Kirche in Brugg-Windisch AG, Schweiz
6. Diskussion
Wir stellen fest, dass seit der Einfuehrung eines Sonderopfers im Jahre 1988
Gelder fuer den Kauf von Bauland und Haeusern fuer Versammlungsstaetten in aer-
meren Laendern verwendet werden. Spaeter folgten Um-, Aus- und Neubauten von
Kirchen in aermeren Laendern. Seit 1991 aber erfolgten An- und Umbauten in der
Schweiz (!) und seither Jahr fuer Jahr Neubauten von Kirchen in der Schweiz
(auch die Kirche Brig VS wurde aus Dankopfern bezahlt).
7. Kritik
Wenn der Stammapostel Richard Fehr ein Zusatzopfer einfuehrt, das zusaetzlich
und gesondert vom regulaeren Opfer eingezogen wird und das nach seinen Worten
einem Beduerfnis von vielen Geschwistern entspricht (um Barmherzigkeit und ihr
Mitgefuehl mit den Bruedern und Schwestern in aermeren Laendern und Verhaeltnissen
auszudruecken), dann ist es die Kirchenleitung nicht gestattet, dieses Dankopfer
fuer regulaere Kirchenausgaben einzusetzen. Die Kosten fuer Missionsreisen
sind regulaere Ausgaben der Kirche, entsprechend dem Auftrag: Gehet hin in alle
Welt. Zu diskutieren waere an dieser Stelle, ob die Missionsreisen der Apostel, die
ich mehrmals miterlebt habe, tatsaechlich in diesem kostentraechtigen Rahmen von-
statten gehen muessen. Undiskutabel sind Landkaeufe fuer den Kirchenbau, sowie die
Kirchenneu- und Umbauten -selbst in Missionslaendern- Sache von "regulaeren"
Kirchenausgaben. In jeder Hinsicht missbraeuchlich wurden die Gelder verwendet,
als Kirchenbauten in der reichen Schweiz erstellt wurden!
Wir halten fest, dass die Neuapostolische Kirchenleitung (Stammapostel und saemt-
liche Bezirksapostel) sich durch eine Hintertuer Zugang zu vermehrten Opfergeldern
verschafft haben, indem sie die gutglaeubigen Geschwister zum Mitleid geruehrt,
"geblendet" haben. Die armen Brueder und Schwestern in aermeren Laendern und
verhaeltnissen, denen die Dankopfer nach der urspruenglichen Zweckbestimmung
zugedacht waren, sind um unser Mitleid und Mitgefuehl und um finanzielle Hilfe
betrogen worden.
Wir stellen weiter fest, dass seit der Einfuehrung diese "Dankopfers" sich die
Salaere von Stammapostel und Bezirksapostel massiv erhoeht haben. Sie geben sich
ihren Zahltag selber! Dank den schweizerischen Usanzen im Steuerwesen, die eine
Nachkontrolle ermoeglichen und dank einem Artikel im Nachrichtenmagazin FACTS
2/1996 wurden wir erstmals auf ihre in jeder Hinsicht ueberhoehten Einkommen
aufmerksam.
Bezirksapostel Dessimoz schrieb als Rechtfertigung auf kuerzliche Vorwuerfe in
der Presse am 14. Januar 1998 in einem Brief an die Gemeinden, der aber auf
nachtraegliche Weisung nicht verlesen werden durfte: "Als verantwortlicher
Bezirksapostel garantiere ich fuer die sorgfaeltige Verwendung unserer
Opfergelder".
CH-8200 Schaffhausen, 16.4.98
(gez.) E. Meier
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