Lebensfragen     Gegenwartsfragen

NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE des Apostelbezirkes Nordrhein-Westfalen

Warum bis zur Ehe warten?

[Kommentar: Holgy]

Diese Ausarbeitung ist eine Zusammenfassung der im Auftrag unseres Bezirksapostels erstellten Vorlage fuer das im Jahre 1992 durchgefuehrte Spezialseminar >Warum bis zur Ehe warten<, erganzt um Antworten auf haeufig gestellte Fragen.

Maerz 1993

1. Einleitung

Viele Jugendliche sehen sich mit der Tatsache konfrontiert, dass die Umstrukturierung der modernen Gesellschaft (z.B. oeffentliche Akzeptanz sexueller Freizuegigkeit, zunehmende Sexualisierung der Medienwerbung etc.) im Gegensatz zum Fortbestehen der goettlichen, moralischen und ethischen Normen der NAK steht. Als biologische Tatsache kommt hinzu, dass sich die Entwicklung, das Selbstaendigwerden un die sexuelle Reife der Jugendlichen wesentlich schneller vollzieht als frueher. Die Geschlechtsreife vollzieht sich heute im allgemeinen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr. Die meisten Jugendlichen sind mit 16 Jahren als >geschlechtsreif< zu bezeichnen. Damit besteht zunaechst einmal ein Widerspruch zwischen der biologischen und der ethisch-moralischen Entwicklung. Da innerhalb der gesamten Persoenlichkeitsentwicklung die sexualle Reife bereits erreciht, waehrend der soziale Status oft noch ungeklaert ist, haben sich bei der Jugend als Folge davon neue Verhaltensnormen einsvhliesslich der Tendenz zur aufnahme geschlechtlicher Beziehungen vor der Eheschliessung entwickelt. Dem stehen nun unsere Glaubensgrundsaetze bezueglich vorehelichem Verkehr gegenueber.

Falls der Jugendliche seine individuellen Beduerfnisse infolge der sexuallen Freizuegigkeit nicht mit den ethisch-moralischen Forderungen der Gebote Gottes in Einklang zu bringen vermag, koennen sich individuell Schuldkomplexe und Spannungszustaende beim Jugendlichen entwicklen.
[Schuldkomplexe werden von der (Neuapostolischen) Kirche gerne selbst erzeugt. Das hat einen guten Grund: Sie kann daraufhin ihre "Erloesung" von "Suenden" anbieten, also von Uebertretungen der von ihr selbst formulierten "Regeln" und moralischen Gesetze – ein "Spiel", das schon seit Jahrhunderten ganz gut funktioniert...]
Dieser nicht vollstaendig ausgereifte Zustand der Jugend koennte zu Konflikten aufgrund der religioesen-moralischen Forderung auf der einen Seite und der sexuellen Freuzuegigkeit auf der anderen Seite fuehren.

Soll die koerperliche Vereinigung die Kroenung der Liebe zweier reifer Menschen sein und kein triebgesteuerter Akt zweier egoistischer Individuen, ist die Eigenverantwortung des Einzelnen gefordert.
[Warum soll die "koerperliche Vereinigung" vor der Ehe ein "triebgesteuerter Akt zweier egoistischer Individuen" sein?]

2. Biblischer Teil

2.1 Definitionen
2.1.1 Juristische Definition der Ehe

"Die Ehe ist die rechtlich anerkannte, mit Eheschliessungswillen eingegangene, grundsaetzlich auf Lebensdauer bestimmte ( 1353 1 BGB) Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Sie ist die Grundzelle der staatlichen Gemeinschaft. Die Ehe wird durch Vertrag begruendet und erlangt durch die besondere Form der Eheschliessung kraft staatlicher anerkennung den gesetzlich naeher festgelegten Inhalt als familienrechtliches Gemeinschaftsverhaeltnis. Die Ehe wird in der BRD als Rechtsinstitut durch das Grundgesetz (Art. 6) geschuetzt." [Creifelds, Rechtswoerterbuch]
[Es ist schon erstaunlich, dass Berger den "biblischen Teil" seiner Ausfuehrungen mit dem Bundesgesetzbuch beginnt. Das obrigkeitsstaatliche Denken – die Obrigkeit ist Dienerin Gottes – wird somit gleichrangig neben biblische Aussagen gesetzt – ein hoechst merkwuerdiges Unterfangen. Wie sieht bzw. wird es aussehen und wie wird die NAK–Fuehrung argumentieren, wenn nichteheliche Beziehunge den ehelichen gleichgestellt werden? Wie wird eine Kirche, die der "Obrigkeit" einen solchen Stellenwert beimisst, demnaechst damit umgehen, wenn gleichgeschlechtliche Beziehungen rechtlich anerkannt werden?]

2.1.2 Biblische Definition der Ehe

"Die Ehe ist die rechtmaessige und unaufloesliche Verbindung eines Mannes und einer Frau, von Gott eingesetzt, damit seine Ehre befoerdert, das menschliche Geschlecht erhalten, fortgepflanzt und dessen Wohlsein befoerdert werde." [Buechner, Handkonkordanz]

1. Die Ehe ist der von Gott gestiftete Bund (Gottesbund und Ehebund wurden im Alten Testament mit demselben feierlichen Wort >Berit< besiegelt):

Und Gott der Herr sprach: Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei...
... Darum wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen; und sie werden sein ein Fleisch.
[1. Mose 2, 18.24]

Diese Stelle wurde von Jesus in vollstaendiger Uebereinstimmung mit der goettlichen Ehedefinition selbst zitiert. [Mark. 10, 7-8] [Matth. 19, 5-6]
[Dies ist ein gutes Beispiel, wie die NAK–Fuehrer Bibelstellen aus dem Zusammenhang reissen und fuer ihre Zwecke zurechtbiegen. Jesus stellt sich in Markus 10, 2–12 einer Fangfrage der Pharisaeer: "Darf ein Mann seine Frau aus der Ehe entlassen?" Dies war nach mosaischem Gesetz den Maennern erlaubt, den Frauen dagegen nicht. Jesus zielt nun auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau ab (Vers 11-12). Dass die NAK–Fuehrung davon nichts wissen will, ist klar. Auf keinen Fall ging es Jesus in diesem Evangeliumstext darum, vorehelichen Geschlechtsverkehr zu geisseln.]

Die von Gott gegebene Ordnung besteht also aus einer klaren und eindeutigen Definition der Ehe. Die Reihenfolge ist ebenfalls von Bedeutung: Sie legt einen Weg zur Ehe fest beschreibt ein zugehoeriges Umfeld:

a) ...Vater und Mutter verlassen:
Dieser Hinweis auf die Loesung der Bindung zum Elternhaus ist eine klare Beschreibung der persoenlichen reife, die Gott von den zukuenftigen Ehepartnern erwartet.

b) ...aneinander hangen:
Der zweite Schritt zur Ehe ist die dauerhafte Bindung der Partner aneinander (das im hebraeischen Urtext benutzte Wort bedeutet sogar >ankleben<). Der biblische Hinweis enthaelt die Beschreibung einer dauerhaften Beziehung von ausschliesslicher, unverbruechlicher Treue, die gute wie schlechte Zeiten ueberdauert.

c) ...ein Fleisch sein: Hinter diesem Begriff ist sicher auch die sexuelle Vereinigung der Ehepartner zu sehen, die durch Gottes Gebot in das Umfeld der erlangten persoenlichen Reife und des gegenseitig gelobten Treuebundes gestellt wird.
["Darum wird ein Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen, und die zwei werden ein Fleisch sein, daher sind sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch" (Markus 10, 7-8 rev. Elberfelder Uebersetzung)
Allein diese beiden Uebersetzungs-Beispiele zeigen, dass sich eine "zeitliche Reihenfolge fuer den Weg in die Ehe" (Berger) in diesen Bibeltext nicht hineininterpretieren laesst.]

2. Nur in dem Band der seelischen und geistigen Einheit, die die persoenliche Reife voraussetzt, und auf dem Fundament der absoluten Treue, die vor Gott gelobt wird, sind die Voraussetzungen fuer ein erfeulltes koerperliches Einssein geschaffen.
Die Ehe dient zur Zeugung der Kinder und der aus der Liebe heraus gewirkten Erfuellung sexueller Beduerfnisse. Gott hat die Freude an der geschlechtlichen Beziehung offenbar gerade so eingerichtet, dass dadurch die Fortpflanzung des Geschlechtes gesichert wird. [1. Mose 1, 28; 3, 20] [Jer. 29, 6] [Tob. 8, 9]
Gott erwartet beim Vollzug der Ehe, dass die koerperliche Beziehung von Mann und Frau von Gleichwertigkeit und gegenseitiger Achtung gepraegt ist.

Der Geschlechtsakt dient dann auch der Vertiefung der partnerschaftlichen Bindung. [1. Kor. 7, 3-5]

2.2 Der Standpunkt der Heiligen Schrift
2.2.1 Altes Testament

Neben den sich bereits aus der biblischen Ehedefinition ergebenden Hinweisen bringen weitere Schriftstellen den goettlichen Willen klar zum Ausdruck: Gott erwartet bis zur Ehe Jungfrauenschaft. [5. Mose 22, 13-21]
[Gerade die von Berger zitierte Bibelstelle macht deutlich, dass die biblischen Aussagen nicht 1 : 1 uebernehmbar sind, sondern ihr gesellschaftlicher und historischer Kontext mit zu beruecksichtigen ist. Dieser alttestamentliche Text sagt naemlich folgendes: Behauptet ein Mann, seine Frau sei nicht als Jungfrau in die Ehe gegangen, so muss sie (!) bzw. ihre Eltern das Gegenteil beweisen (ein "Beweisstueck fuer die Unberuehrtheit der Tochter" – also das Betttuch der Hochzeitsnacht – den Aeltesten vorfuehren). Die Frau muss also ihre "Unschuld" beweisen! Gelingt ihr das, so kostet diese Luege des Mannes ihn 100 Silberscheckel (heutiger Gegenwert ca. 10 000 DM). Gelingt ihr und der Familie der Beweis nicht, so muss diese Frau vor ihrem Elternhaus von den Maenner der Stadt gesteinigt (!) werden.
Es ist wohl deutlich, dass ein solches Vorgehen auch in der NAK keiner befuehrworten wuerde, dieser Text also zu relativieren ist. Ganz nebenbei hat man allerdings den Eindruck, dass gerade Frauen von Amtstraegern, die die Ehe aufkuendigen, nicht selten – nach alttestamentlicher Sitte – seitens der NAK–Fuehrung ungleich mehr "bestraft" werden als ihre Maenner – und das Elternhaus der Frau gleich mit...]

Der ausschliessliche Bezug der Gebote auf die Jungfraeulichkeit der Frauen darf nicht zu dem Schluss verleiten, die wuerden fuer den Mann nicht gelten. Beischlaf vor der Ehe ist Hurerei. [1. Mose 24, 16]

Hurerei oder Unzucht, die den vorehelichen Geschlechtsverkehr einschliesst, war den Maennern wie den Frauen verboten. [5. Mose 23, 18]

Falls ein Mann mit einem Maedchen vorehelich verkehrt hat, muss er auch die Verantwortung hierfuer uebernehmen und die Ehe mit ihr schliessen. [2. Mose 22, 15-16]
[Auch diese Stelle wird von Berger wieder unvollstaendig zitiert, sie sagt naemlich auch aus, dass der Vater des Maedchens sich weigern kann, ihm, dem Mann, seine Tochter zu "geben". Ist dies auch neuapostolische Auffassung oder pickt man sich auch hier nur das Passende heraus?
Ausserdem spricht diese alttestamentliche Stelle davon, dass ein Mann (!) eine Frau "verfuehrt" hat. Was ist aber im umgekehrten Fall oder wenn beide "wollten"? Es wird wohl deutlich: So einfach, wie Berger es sich macht, Textstellen des Alten Testaments als Belege fuer die neuapostolische Sexualmoral heranzuziehen, kann man es sich nicht machen.
Ein weiteres Beispiel ist die mosaische Regelung, dass ein Mann, der eine Frau vergewaltigt, diese heiraten muss. Eine schoene Aussicht fuer ein neuapostolisches Maedchen des 20. Jahrhunderts...]

Der Verlobungsstand stellt keine vollzogene Ehegemeinschaft dar. [5. Mose 22, 23-24] [5. Mose 22, 25-27]
[Vermutlich meint Berger, dass die Leser seines Papiers die angegebenen Bibelstellen genauso wenig lesen wie die, die – nicht selten unpassend – in den "Fragen und Antworten" angegeben werden. Die von Berger fuer seine These, die Verlobungszeit sei noch keine vollzogene Ehegemeinschaft, angefuegten Stellen sagen ueber den Sachverhalt wenig aus. Es geht z.B. in 5. Mose 22, 23–27 um Vergewaltigung! Findet sie in der Stadt statt, so muessen beide, Vergewaltiger und Vergewaltigte, sterben. Findet die Vergewaltigung "auf freiem Feld" statt, so soll nur der Mann dies mit seinem Leben bezahlen...]

Die Schriftstellen offenbaren eindeutig, dass es sich bei der Verlobten um eine Jungfrau handelt; die Verlobten sollen also noch nicht geschlechtlich miteinander verkehren.

2.2.2 Neues Testament

Im Neuen Testament werden die Gebote des alten Testaments durch das Verhalten von Joseph und Maria bestaetigt:

Die Geburt Christi war aber also getan: Als Maria, seine Mutter, dem Joseph vertraut war, fand sich's, ehe er sie heimholte, dass sie schwanger war von dem heiligen Geist. Joseph aber, ihr Mann, war fromm und wollte sie nicht in Schande bringen, gedachte aber, sie heimlich zu verlassen. [Matth. 1, 18-19]

Fuer Joseph waere der voreheliche Verkehr eine Uebertretung der goettlichen Gebote und ein Bruch des Verlobungsbundes gewesen, so dass er Maria verlassen wollte, als ihre Schwangerschaft feststand. Joseph ist offensichtlich noch dem Umfeld und der Denkweise des Alten Testamentes verhaltet.
[Wie kann man eine Bibelststelle nur so verdrehen!? Joseph dachte sicher nicht, Maria zu verlassen, weil fuer ihn "vorehelicher Verkehr eine Uebertretung der goettlichen Gebote" gewesen ist, sondern weil er wusste, dass das Kind, das Maria erwartete, nicht von ihm sein konnte. Waere es von ihm gewesen, haette er Maria sicher nicht verlassen wollen. Wuerde mir meine Frau sagen, sie erwarte ein Kind vom Heiligen Geist, wuerde ich mir auch Gedanken machen. Deshalb berichtet Matthaeus: "Und als er (Joseph) noch darueber nachdachte, erschien ihm ein Engel des Herrn im Traum..." (Vers 20).
Man mag ueber die Zeugung Jesu durch den Heiligen Geist denken wie man will (nur Matthaeus berichtet darueber!), aber eine solche Interpretation dieses Textes, wie sie Berger vornimmt, ist bedenklich...
Ganz nebenbei war Maria etwa 13 oder 14 Jahre alt, als sie Jesus "empfangen" hat. Das "Problem" des vorehelichen Verkehrs stellt sich fuer sie sicherlich nicht so "existentiell" wie fuer einen unverheirateten NAKler im Alter von 25 oder 30 Jahren.]

Im Neuen Testament wird vielfach verboten, Hurerei zu treiben, worin der voreheliche Verkehr einbezogen ist. Der Begriff Hurerei ist sowohl in der deutschen Sprache als auch im griechischen Urtext des Neuen Testaments eindeutig definiert:

- "althochdeutsch >zu huor<:
ausserehelicher Beischlaf ...
... >Hure<: abwertende Bezeichnung fuer eine Frau, die als moralische leichtfertig angesehen wird, weil sie ausserehelich oder haeufig wechselnd geschlechtlich mit Maennern verkehrt". [Brockhaus, Konversationslexikon]

- "griechisch >Porneia<:
Die etymologische Ableitung des Wortes Porneia bedeutet die Gesinnung, die sich dahinter verbirgt.
... Die Person, mit der solche Liebe ausgeuebt wird, wird nicht wirklich als Person, sondern als Ding betrachtet. Sie ist nur ein Werkzeug, mit dem die Forderungen der Lust und Leidenschaft befriedigt werden. Wahre Liebe ist die voellige Einheit zweier Persoenlichkeiten, so dass sie zu einem Wesen verschmelzen und jeder seine eigene Erfuellung in der Einheit mit dem anderen findet.
Porneia dagegen beschreibt ein Verhaeltnis, ... in dem weder Einheit zustande kommt noch Achtung fuer die Persoenlichkeit des anderen Platz haben kann." [Barclay, Begriffe des NT]

Hurerei schliesst also auch die voreheliche Geschlechtsbeziehung ein. Unter allen Vergehen nimmt die Hurerei eine Sonderstellung ein, weil sie eine Suende am eigenen Leib darstellt. [1. Kor. 6, 9-10.18]

Hurerei und Ehebruch werden klar unterschieden:
Die Ehe soll ehrlich gehalten werden bei allen und das Ehebett unbefleckt. Die Hurer aber und Ehebrecher wird Gott richten. [Hebr. 13, 4]

Konsequenzen der Hurerei:
Hurerei aber ... lasset nicht von euch gesagt werden, ... Denn das sollt ihr wissen, dass keine Hurer ... Erbe hat in dem Reich Christi und Gottes. [Eph. 5, 3.5] [1. Thess. 4, 3] [Off. 22, 15]

Der Befund des Neuen Testamentes deckt sich mit der Darstellung des Alten Testamentes. Die goettlichen Gebote sind nicht aufgehoben, sondern mirt Leben erfuellt worden und gelten unveraendert fort. Anstelle der sofortigen und unmittelbaren Strafe stehen deutliche Hinweise auf den ewigen Tod, der der Suende Sold ist.

Durch das Gnadenangebot besteht die Moeglichkeit der Rettung vor dem ewigen Verderben. Die Gnade Gottes deckt auch die Vergehen der Hurerei und Unzucht, sofern sie erkannt und ernsthaft bereut werden.

Fuer uns als Gotteskinder ist es entscheidend, die Gnade Gottes an uns zu reissen und zur vollen Wirksamkeit gelangen zu lassen.
[Die weitschweifigen Ausfuehrungen Bergers zu Hurerei und Ehebruch und deren Uebertragung auf den "Sex vor der Ehe" setzen voraus, dass Letzteres auch unter den Begriff "Hurerei" faellt. Dies behauptet Berger zweimal, bringt aber keinen (!) Beleg. Dafuer droht er massiv mit "ewigem Verderben" (!) bei vorehelichem Verkehr (was der katholischen Auffassung von Todsuende entspricht), um gleich danach dem Leser, den neuapostolischen Jugendlichen, kirchliche Erloesung anzubieten: sie koennten sich – es ist ja noch "Gnadenzeit" – diese Todsuende, die ewiges Verderben bringt, vergeben lassen.]

3. Koerperliche und psychische Auswirkungen vorehelichen Geschlechtsverkehrs

3.1 Infektionskrankheiten

Infolge zu fruehem und veraendertem Sexualverhalten (besonders bei haeufigem Partnerwechsel) treten in den letzten Jahren zunehmend infektioese Erkrankungen der weiblichen Genitale auf. Sie koennen sowohl virus-, bakteriell-, als auch pilzbedingt sein und koennen gravierende Folgen bezueglich spaeteren Kinderwunsches hinterlassen. So sind z.B. verstaerkt auftretende primaere Sterilitaeten bei jungen Frauen infolge haeufiger Eileiterentzuendungen in den letzten Jahren vermehrt zu beobachten.

Folgende spezifische Infektionskrankheiten sind zu nennen:
- Die Gonorrhoee hat in den letzten Jahren insbesondere bei Jugendlichen erheblich zugenommen und stellt die haeufigste Geschlechtskrankheit dar. Als Ursachen fuer den neuerlichen Anstieg werden hierfuer in der Literatur uebereinstimmend vor allem die veraenderten sexuellen Verhaltensweisen des Jugendlichen sowohl die fruehe Aufnahme des Geschlechtsverkehrs beschrieben.
- Die Lues (Syphillis) tritt wie die Gonorrhoee nach zuvor erfolgreicher Eindaemmung in den letzten Jahren wieder haeufiger auf.
- Zum dritten ist hier die durch das HIV-Virus bedingte Aids-Erkrankung zu erwaehnen. Es handelt sich um einen erworbenen Defekt der Immunabwehr. Das Virus kann jahrelang in einer infizierten Zelle fuer die Immunabwehr unerkannt verbleiben, aber jederzeit aktiviert werden.

Die Aids-Infekton ist bis heute nicht therapierbar. Ergebnisse vieler Studien zeigen, dass zehn jahre nach Infektion etwa 50% der Infizierten mit schweren Immundefekten erkrankt sind. Die haeufigsten Todesursachen sind nicht mehr beherrschbare Komplikationen von Infektionen.

Beim Fehlen einer auf dauer wirksamen Therapie und eines vor der Infektion schuetzenden Impfstoffes ist fuer die Vorbeugung der Aids-Infektion die Verhinderung der Infektionen entscheidend. Der Nichtinfizierte muss daher Infektionsrisiken meiden, was zwangslaeufig zur Vermeidung wechselnder Partnerschaft fuehrt.
[Solche massiven Drohungen findet man sonst nur bei christlichen Fundamentalisten! Kinderlosigkeit, Syphillis und Aids, dass sind - liebes neuapostolisches, jugendliches Gotteskind - die Folgen deiner vorehelichen Sexualkontakte. Wer aber denkt, Berger habe schon alle "Truempfe" ausgespielt, der irrt und moege weiterlesen: Ungewollte Schwangerschaft, Entwicklungsstoerungen, Frigiditaet (Gefuehlskaelte), Nymphomanie usw. usf.]

3.2 Die ungewollte fruehe Schwangerschaft

Alle z.Zt. bekannten hormonellen und nichthormonellen Verhuetungsmittel bergen immer noch das Restrisiko einer Versagerquote in sich. Daher muss trotz sorgfaeltig geplanter und durchgefuehrter Empfaengnisverhuetung die Moeglichkeit der Entstehung einer Schwangerschaft bedacht werden. Das blinde Vertrauen in Empfaengnisverhuetungsmittel und Pseudoempfaengnisverhuetungsmittel (Spirale, Morning-after-Pille) fuehrt daher zwangslaeufig zum vermehrten Risiko einer ungewollten Schwangerschaft.

Aus diesem Grunde kann nicht eindringlich genug darauf hingeweisen werden, dass die sog. Spirale sowie auch die sog. Morning-after-Pille keine Verhuetungsmittel, sondern Methoden der Abtreidung darstellen.
Es soll noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden, dass das neue Leben mit der Verschmelzung zweier Gemeten (Eizelle und Samenzelle) beginnt und von diesem Zeitpunkt an Traeger einer Seele ist. Jeglicher Einwirkung hormoneller und nichthormoneller Art nach diesem Zeitpunkt, die eine Abtreibung bewirkt, ist eine Toetung bereits beseelten Lebens.

Junge Frauen, die in eine Abtreibung einwilligen, ahben mit Folgen zu rechnen:

1. Komplikationen in der Folge der Operation (Verletzungen und Blutungen, Entzuendungen von Eileiter und Gebaermutter, Regelblutungsstoerungen, Verwachsungsbeschwerden, spaetere Unfruchtbarkeit).

2. Komplikationen bei spaeteren gewollten Schwangerschaften wie z.B. vermehrte Abortneigung, Fruehgeburtlichkeit, ungenuegende Funktion des Mutterkuchens, gesteigerte vorgeburtliche Sterblichkeit, Komplikationen in der Nachgeburtsperiode.

3. Psychische Auswirkungen und Spaetfolgen: Abtreibende Frauen geraten sehr haeufig in eine psychische Labilitaet. Vielfaeltige psychische Stoerungen, wie z.B. Angste, Depressionen, Phobien und Manien sind wissenschaftlich nachgewiesen. Alle psychopathologischen Reaktionen stellen Abwehrmechanismen aufgrund einer unverarbeiteten Schuldproblematik dar, die sich auf den gewollten Abtreibungsakt beziehen.

3.3 Psychische Folgen

Im fruehen Jugendalter werden die Wuensche und Empfindungen des Partners haeufig nicht oder nur unzureichend respektiert. Vor allem Jungen fordern den Liebesbeweis, obwohl als Ziel nur die eigene koerperliche Befriedigung gesucht wird. Ein solches Verhalten zeugt von geistiger Unreife und kann zu vielfaeltigen Konflikten fuehren.

Wenn ein Maedchen oder Junge nach solcher Noetigung zum Verkehr merkt, dass sie nur gebraucht wurden, so kann das zur Stoerung der Persoenlichkeitsentwicklung fuehren. Selbstwertgefuehle und Selbstbewusstsein koennen beeintraechtigt werden.

Es kann sich eine Frigiditaet (Gefuehlskaelte) entwickeln, so dass der Verkehr nicht als schoen und erfuellend empfunden wird. Es kann auch Nymphomanie entstehen, eine Sexualstoerung, bei der die Frau keine Erfuellung findet, obwohl sie ein zwanghaftes Verlangen nach sexuellem Verkehr hat.

4. Zusammenfassung und Empfehlung

- Der biblische Befund und die medizinisch-psycholgischen Fakten sprechen die gleiche Sprache: es gibt gute Gruende, bis zur Ehe zu warten.

Goettliche Gebote stellen keine Beschneidung der persoenlichen Freiheit dar, sondern sind dem menschen zur Bewahrung in Gefahren und zur Lebenshilfe gegeben. Die Hinweise aus der Wissenschaft koenne neben ihrem sachlichen Gehalt auch als Illustration dafuer dienen, dass die goettlichen Gebote auch im alltaeglichen Leben Nutzen und Schutz bieten.

- Wie schon in der Einleitung angesprochen, besteht ein zeitlicher Unterschied zwischen der Geschlechtsreife des Menschen und seiner gesamten Persoenlichkeitsentwicklung. Hier stellt sich vielen Jugendlichen die Frage: warum soll ich meine Geschlechtigkeit nicht ausleben, wenn ich schon geschlechtsreif bin?

Der Mensch ist eine Einheit aus Leib, Seele und Geist. Von Wichtigkeit ist daher die neben der Kenntnis der aeusseren Dinge auch das Wissen um die Eigenheiten, das Wesen und die Gefuehle des anderen.
Verantwortungsbewusster Umgang mit der Sexualitaet bedingt, dass auch der psychische Reifungsprozess abgeschlossen sein muss. Zu frueh aufgenommener Geschlechtsverkehr kann zu psychischen Fehlentwicklungen fuehren.
Die Partnerschaft zwischen zwei sich liebenden Menschen sollte getragen sein durch Ruecksichtnahme auf den anderen. Es waere Egoismus, seinen Geschlechtstrieb einfach so auszuleben, dass Leib, Seele oder Geist des anderen geschaedigt werden.

- In diesem Zusammenhang seiauf den sog. Gruppendruck hingewiesen, der heute zur Aufnahme erster sexueller Beziehungen geradezu zwingt.

Hier bietet unser neuapostolischer Glaube einen sicheren Halt in der Gemeinschaft gleichgesinnter Gotteskinder, wie z.B. in der Gemeinde, der Jugendgruppe und der Familie sowie eine starke Stuetze in den Segenstraegern.

- Wie kann ich mich vor der Gefahr der Versuchung schuetzen?

Die Beantwortung dieser Frage seien den medizinischen Beispielen der Immunitaet und Hygiene illustriert:

- Ein intaktes Immunsystem bewahrt den Menschen vor Erkrankungen. Eine Staerkung unserer seelischen Abwehrkraefte wird u.a. durch unseren Glauben, die Gebete, die Gemeinschaft sowie Wort und Sakramente bewirkt.

- Eine sorgfaeltige Hygiene schafft eine weitgehend keimfreie Umwelt. Beispiele fuer zu meidende Krankheitserreger sind:
gemeinsamer Urlaub.
gemeinsamer Aufenthalt im Hause der Eltern waehrend deren Abwesendheit.
bewusst aufreizende Kleidung oder aufreizendes Benehmen usw.

- Eine Loesung ist auch in einer verhaeltnismaessig fruehen Heirat zu sehen. In Einzelfaellen, bei denen nur noch wirtschaftliche Gruende einer Eheschliessung im Wege stehen, ist im Gespraech mit den Eltern zu pruefen, ob nicht der Ehebund frueher als urspruenglich geplant, geschlossen werden kann.
[Um ihre sexualmoralischen Gesetze durchzusetzen, raet die NAK zu frueher Heirat – einfach unglaublich. Man wuerde erwarten, dass sie zumindest die damit zusammenhaengenden Probleme auffaengt. Wie kann ein junger Mensch, der eine Ehe eingeht, Kinder bekommt, seine Ausbildung abschliessen? Wo sind die Kindergaerten und Kindertagesstaetten der Neuapostolischen Kirche, die die Betreuung der Kinder gewaehrleistet, wo gibt es innerhalb der Gemeinden Aktionen, sich um die Kleinkinder zu kuemmern, waehrend die jung Verheirateten ihre Ausbildung fortsetzen koennen? Natuerlich gibt es auch keine finanziellen Zuschuesse fuer jung Verheiratete, um eine gemeinsame Wohnung, einen gemeinsamen Anfang zu finanzieren...]

Die Grundlage einer erfuellten neuapostolischen Ehe kann nur eine herangereifte Liebe sein, die sich in ihrem Wesen und ihrer Entwicklung an dem Idealbild orientiert, das Ap. Paulus in 1. Kor 13 ausfuehrlich kennzeichnet.

Geistige und seelische Vorzuege sollen ausschlaggebend fuer die Entscheidung der Ehepartner fuereinander sein. [Spr. 6, 25; 11, 25; 12, 4; 21, 19] [Sir. 11, 2; 25, 27-28]

Dabei sind u.a. folgende Bereiche zu nennen:
- Harmonie im seelischen Bereich (Einssein im Glauben, Uebereinstimmung im Glaubensziel)
- Harmonie im koerperlich-geistigen Bereich (gegenseitiges Verstehen, gemeinsame Lebensinteressen)

Die Sexualitaet kann nicht alleinige Grundlage einer erfuellten Ehe sein.

Die Ehepartner sollen vom Herrn fuereinander bestimmt sein; sie werden vom Herrn zusammengefuehrt und gesegnet. [Spr. 19, 14] [Tob. 6, 21]

In diesem Zusammenhang darf auf die bewaehrte Praxis hingewiesen werden, sich in den Fragen und Sorgen des taeglichen Lebens an die Segenstraeger zu wenden. Dieses schliesst insbesondere auch die Suche nach dem rechten Ehepartner ein. Dabei erwarten wir nicht ausdruecklich seine Namensnennung, sondern versichern uns der Fuerbitte der Knechte Gottes und achten auf die deutlichen Hinweise des himmlischen Vaters, die er zur rechten Zeit geben wird.
[Ausdruecklich wird eine Namensnennung nicht genannt, aber nicht selten lassen sich die Amtstraeger darauf ein und verweisen auf noch ehelose Jugendliche in ihrem Bezirk. Dies grenzt nicht selten an Kuppelei, die in der BRD strafbar ist.]

Der voreheliche Geschlechtsverkehr stellt ein eheaehnliches Verhaeltnis ohne den besonderen Schutz und erst recht ohne den Segen Gottes dar. Wer in diese Suende willigt, muss auch die Frage gefallen lassen, was ihm oder ihr der Segen noch wert ist.
[Das Holzhammer-Argument der NAK, na endlich!]

Die Eheschliessung woll im Herrn geschehen und nur mit Gott begonnen werden. [Tob. 3, 17-19; 8, 4-5] [1. Kor. 7, 19]

Das in der Bibel ausgedrueckte goettliche Eheverstaendnis und der von Gott gelegte Weg zur Ehe stehen im krassen Gegensatz zum heutigen gesellschaftlichen Eheverstaendnis. Dies wird dazu fuehren, dass vorehelicher Geschlechtsverkehr und Ehe ohne Trauschein als 'normal' gelten werden.
[Der Gedanke fehlte noch! Die ach so boese Welt, die Weltmenschen da draussen, und wir, die von den Aposteln beschuetzten Gotteskinder. Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft. "Da draussen" macht man sich ueber Sexualitaet und Sexualerziehung von Jugendlichen erhebliche Gedanken. Die Konzepte sind vielfaeltig. Zumeist haben sie aber eine Zielrichtung: Jugendlichen auf dem Weg zu ihrer eigenen Persoenlichkeit zu foerdern und die Entwicklung ihrer individuellen Moeglichkeiten "in sozialer Verantwortung" zu foerdern. Daran hat eine Organisation wie die NAK kein grosses Interesse.]

Als Gotteskinder sehen wir darin ein Zeichen der Zeit, duerfen uns aber nicht der Welt gleichstellen. Fuer die letzte Zeit ist vorausgesagt, dass die Ehe von bestimmten Kraeften aufgeweicht werden wird; damit werden auch ihre Grundlagen in Frage gestellt. [1. Tim. 4, 1.3]
[Immer wieder stehen mir die Haare zu Berge, wenn Berger Bibelzitate anfuehrt. In 1. Tim. 4, 3 wird vor denen gewarnt, die die Ehe verbieten (!). Wer aber verbietet die Ehe? Am ehesten kann man diese Stelle noch auf den von katholischen Geistlichen geforderten Zoelibat anwenden...]

Der goettliche Standpunkt ist klar und eindeutig. Die Toleranz, mit der in der heutigen Gesellschaft dem vorehelichen Geschlechtsverkehr und der Ehe ohne Trauschein (Konkubinat) begegnet wird, kann fuer uns kein Masstab sein. Hier gilt: Am guten Alten in Treue halten... Was von den Vaetern ueberkommen ist und sich bewaehrt hat, sollte nicht ohne Not verworfen werden.

In allen Faellen ist die Eigenverantwortung des Einzelnen gefordert. Unser Lebenswandel sollte mit Gottes Geboten uebereinstimmen und vor Gott bestand haben.
[An welcher Stelle ist denn noch Eigenverantwortung gefordert? Nach den Ausfuehrungen Bergers gibt es nach neuapostolischer Manier nur noch "Segen" fuer kindlichen Gehorsam oder Strafe fuer besserwisserisches Handeln gegen diese "goettlichen Ratschlaege".
Eigenverantwortung im christlichen Sinne koennte in Bezug auf die Frage nach vorehelichem Geschlechtsverkehr so aussehen: Zunaechst wird die Frage im Sinne der christlichen Grundorientierung umformuliert: Was fordert die Naechstenliebe im Blick auf den vorehelichen Geschlechtsverkehr unter den Verhaeltnissen unsere Zeit? Dann koennten Teilfragen eroertert werden: Was ist der Unterschied zwischen Liebe und erstem Verliebtsein? Welche Zusammenhaenge gibt es zwischen Liebe und Sexualitaet? Gebuendelt werden diese Ergebnisse dann durch Leitfragen zur Entscheidungshilfe: Ist das, was ich tue, gut fuer meine Zukunft? Ist es gut, fuer meinen Partner? Auch ein Hinweis auf die "Kunst des Wartens" ist durchaus sinnvoll. Aber am Ende aller Eroerterungen muss die freie Willensentscheidung der beteiligten Menschen sein, die dann auch von einer (christlichen) Gemeinschaft akzeptiert wird (vgl. EEK 526f).]

5. Haeufige Fragen und moegliche Antworten

Ist gemeinsamer Urlaub vor der Ehe erlaubt?
Hier muss an die Eigenverantwortung der Jugendlichen appelliert werden. Es wird davon abgeraten, weil unsere Jugendlichen Vorbilder sein sollen und gefahr besteht, dass es im Urlaub leichter zu Geschlechtsverkehr kommen kann. Ein eheaehnliches Verhaeltnis im Urlaub widerspricht selbstverstaendlich den goettlichen Geboten.

Nichtverheiratete Amtstraeger stehen dabei in einer besonderen Gehorsamspflicht. Ein gemeinsamer Urlaub vor der Ehe ist bei ihnen ein Verstoss gegen ihr oeffentlich gegebenes Amtsgeluebde.
[Jetzt wird vielleicht deutlich, was Bezirksapostel Studer bewirken will, wenn er fuer das Jahr 2000 verspricht, dass viele junge Brueder ins Amt gesetzt werden sollen. So kann Druck auf jungen Maenner ausgeuebt werden, die neuapostolische Sexualmoral zu leben. Deren Verhalten kann dann den anderen Nicht–Amtstraegern wieder als Vorbild hingestellt werden.]

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Ist Zusammenleben vor der Ehe erlaubt?
Ein Konkubinat widerspricht eindeutig den goettlichen Geboten.

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Wie steht unsere Kirche zu Petting und zur Selbstbefriedigung?
Die Kirche reglementiert diese Form der Sexualitaet nicht. Es ist fuer die Betroffenen aber zu bedenken, dass sie auch bei dieser Form des Sexualverhaltens in einer besonderen Verantwortung gegenueber dem Partner und den goettlichen geboten (Maessigung, Ruecksichtnahme, Gewaltverzicht...) stehen.
[Hat Berger die biblische Geschichte nicht gelesen, kennt er Onan nicht, auf dessen "Suende" (faelschlicherweise) der Begriff Onanie zurueckgeht (1. Mose 38, 8-19)? Es ist erstaunlich, dass Berger diese Form der Sexualitaet nicht reglementiert wissen will. Oder macht sich hier doch die Erkenntnis breit, dass es ohne "gelebte" Sexualitaet nicht geht? Einem 30jaehrigen allerdings diese sexuellen Praktiken anzubieten (denn das Verbot des vorehelichen Verkehrs kennt keine Ausnahme, s.u.) ist schon hoechst befremdlich. Man stelle sich ein solches "seelsorgliches Gespraech" zwischen Berger und einer 30jaehrigen neuapostolischen Studentin vor... Mich graut´s...]

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Ist vorehelicher Geschlechtsverkehr eine Suende?
Ja, es ist eine Suende.

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Wird die Suende des vorehelichen Geschlechtsverkehrs bei der Freisprache, die im Gottesdienst durch ein priesterliches Amt verkuendet wird, vergeben?
Die aus priesterlichem Munde verkuendete Gnade deckt auch diese Suende, wenn sie bereut wird. Es bedarf daher keiner Beichte bei einem Apostel. Einsicht und Wille zur Aenderung des Verhaltens sind fuer die Vergebung unerlaessliche Voraussetzung.
[Ein neuapostolischer Apostel haette wohl viel zu tun, wenn er sich vorehelichen Sex beichten lassen muesste. Ich denke und hoffe, dass sich nicht allzu viele neuapostolische Jugendliche von diesen goettlichen Ratschlaegen ihre Persoenlichkeitsentwicklung, die sexuelle Erfahrungen mit einschliesst, verbiegen lassen. Allerdings bleibt zu befuerchten, dass wieder einmal diejenigen, die ihren "Vorangaengern" hier folgen, die Dummen sein werden.
Man findet auch hier den Mechanismus, mit dem sich Kirchen und christliche Gruppierungen ihren Glaeubigen gegenueber unentbehrlich machen: Zunaechst "kriminalisieren" sie ein bestimmtes Verhalten, geben also vor, was Suende ist und bieten sich im gleichen Atemzug als diejenigen an, die diese Suenden "vergeben" koennen.]

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Wie sollten sich aeltere Jugendliche verahlten, die sich noch in Ausbildung/Studium befinden? Kann z.B. von 28jaehrigen, die aufgrund dieser wirtschaftlichen Verhaeltnisse nicht heiraten wollen, ebenfalls Enthaltsamkeit erwartet werden?
Die goettlichen Gebote kennen keinen Spielraum fuer Abweichungen. Somit rechtfertigen die genannten Verhaeltnisse den vorehelichen Geschlechtsverkehr nicht. Es kann solchen Jugendlichen geraten werden, ihre Lebensweise auf eine baldige Heirat einzustellen. Eine moegliche Unterstuetzung durch die Eltern muss zudem nicht mit dem Tag der Eheschliessung enden.
[Eltern, die 25 Jahre lang fuer ihre Kinder gesorgt haben, werden sich fuer diesen "goettlichen Rat" sicherlich bedanken. Sollen sie dann auch die in vielen Faellen anstehende Scheidung finanzieren?]

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Wie ist die Polygamie (Vielehe) Abrahams, Jakobs, Salomos und anderer zu beurteilen?
Gott hat die Polygamie dieser Maenner wohl toleriert, aber nicht gutgeheissen. Die Polygamie war bei den das Volk Israel umgebenden Voelkern Brauch und wurde vom Volk Israel uebernommen. Die gottgewollte Entwicklung zielte auf die Monogamie (Einehe) ab, die im Neuen Testament als einzige Form der Ehe erlaubt ist.
[Es bleibt zu hoffen, dass die NAK – auch in ihrem eigenen Interesse – diesem "Vorbild Gottes" folgt und den "vorehelichen Verkehr" zwar nicht gut heisst, aber toleriert.]

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Passen alle Ehepartner automatisch zusammen? Mann kann doch nicht eine Katze im Sack kaufen!
Gottes Gebote lassen eine Ehe auf Probe nicht zu, selbst wenn beide Partner sich hierin einig waeren. Wer den gottgewollten Weg zur Ehe geht, darf sich der Hilfe und Gnade Gottes gewiss sein. Sexualitaet ist nicht die alleinige Grundlage einer Ehe. Statistisch gesehen halten die vorher auf Probe durchgefuehrten Ehen nicht laenger.

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Anmerkungen und Rueckfragen bitte an:
Bez.Ev. Ingo Berger
Kastanienweg 11
59071 Hamm
(bis 1.7.93: 4700 Hamm)

[Zusammenfassung:

Berger greift das Thema "vorehelichen Sexualverkehrs" auf und versucht eine "neuapostolische Sexualmoral" zu begruenden. Dazu fuehrt er eine ganze Reihe von vor allem alttestamentlichen Stellen an, die haeufig zu der Fragestellung gar nichts aussagen und die er nicht in ihren kulturellen und historischen Kontext einordnet.

Berger fuehrt als Begruendung der neuapostolischen Position eine Reihe von moeglichen Folgen des vorehelichen Sexualverkehrs an, die in erster Linie die Aufgabe haben, Aengste bei den Jugendlichen zu schueren. Die angeblichen moeglichen "Folgen" Kinderlosigkeit, Aids, ungewollte Schwangerschaft, Frigiditaet, Stoerungen der Persoenlichkeitsentwicklung u.a.m. greifen latent vorhandene Aengste auf und verstaerken sie anstatt sie zu loesen. So fehlt z.B. der einfache Hinweis: Verwendung eines Kondoms ist eine Moeglichkeit, sich vor Aids zu schuetzen.

Nach den angeblichen "biblischen" Begruendungen und den koerperlichen/psychischen Schaeden greift er in die altbewaehrte neuapostolische Mottenkiste: Enthaltsamkeit vor der Ehe ist ein Gebot unseres (neuapostolischen) Gottes. Wer dieses Gebot nicht einhaelt, begeht eine schwere Suende, zeigt, dass ihm der Segen Gottes nichts mehr wert ist usw.

Berger weiss natuerlich, dass die neuapostolischen Postulate zu diesem Thema kaum einzuhalten sind. Deshalb bietet er "Auswegmoeglichkeiten": Junge nichtverheiratete Amtstraeger verweist er auf ihre Gehorsamspflicht und Vorbildfunktion auch in dieser Frage. Ein weiterer "Ausweg" sei die fruehe Heirat. An der Sicherung der finanziellen Situation jung Verheirateter sollten sich deren Eltern beteiligen. Und mit einem Augenzwinkern gibt er zu bedenken, dass die Neuapostolische Kirche die Sexualpraktiken des Pettings und des Onanierens nicht reglementiert. Mit Blick auf 30jaehrige unverheiratete NAK–"Jugendliche" ein weiser goettlicher Ratschlag...

Dezember 1999       -        Holgy]

 

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